Häufige Fragen zur Beratung
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Wie schwer müssen meine Probleme sein, damit ich eine Beratung in der ptb in Anspruch nehmen kann?
Jeder/m erscheinen die eigenen Probleme häufig am schwersten. Die BeraterInnen der ptb bieten Ihnen hier Klärung an.
Wir informieren und beraten Sie auch gern vor schwierigen Situationen, sodass ernsthafte Probleme gar nicht erst entstehen.
Bei der Suche nach einer Psychotherapie leisten wir gerne Unterstützung. -
Was ist psychologische Beratung im Unterschied zu Psychotherapie?
Für Psychotherapie gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen: Psychotherapie erfordert die Approbation als Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut oder psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, wird im Allgemeinen von den Krankenkassen finanziert und ist nur dann indiziert, wenn Störungen mit Krankheitswert vorliegen. Psychotherapie ist nach Paragraph 3 des Psychotherapiegesetztes „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung und Linderung von Störungen mit Krankheitswert.“
Die ptb bietet psychologische Beratung an.
Für den Bereich der psychologischen Beratung gibt es kein spezielles Gesetz, das diese Tätigkeit oder diesen Bereich regelt, allerdings schließt das Psychotherapeutengesetz „psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ aus, womit sie zum Feld der psychologischen Beratung gehören. Psychologische Beratung findet also bei „normativen Lebenslagen [und Entwicklungsaufgaben] mit damit einhergehenden Entscheidungskonflikten (wie z. B. Entscheidung über den weiteren beruflichen Werdegang) oder psychosozialen Reaktionen in nicht normativen Lebenslagen (z. B. die Reaktion auf eine medizinische Diagnose), die nicht die Kriterien einer psychischen Störung erfüllen“ Anwendung. Anliegen psychologischer Beratung ist die Förderung von Kompetenzen im Sinne einer Ressourcenstärkung zur präventiven Abwendung von psychischen Störungen.
Unterscheidungen von psychologischer Beratung und Psychotherapie anhand der Dauer der Prozesse wurden früher vorgenommen, sind aber aus fachlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß. Ebenso lassen sich psychologische Beratung und Psychotherapie auch nicht durch ein unterschiedliches Methodenrepertoire voneinander abgrenzen, sondern es handelt sich eher um ergänzende als um konkurrierende psychologische Interventionsformen: Beratung als niedrigschwelliges, jeder Person offen stehendes, kostenfreies Angebot kann auch den Weg für die Inanspruchnahme von Psychotherapie ebenen, z. B. indem informiert wird über Zugangsmöglichkeiten; Ängste durch Verdeutlichen der Herangehensweise reduziert oder Problembewusstsein und Therapiemotivation erarbeitet werden.
In der ptb nutzten wir in der Beratung therapeutische Methoden unterschiedlicher theoretischer Orientierungen (tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch). Wir bieten jedoch keine Richtlinienpsychotherapie an. -
Kann ich mich darauf verlassen, dass Vertraulichkeit gewährleistet wird?
Alle in der ptb arbeitenden MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Absolute Vertraulichkeit ist bereits bei Ihrer Anmeldung und selbstverständlich auch bezogen auf die Gesprächsinhalte gewährleistet. Dritte, z. B. Eltern, PartnerInnen, Lehrende erhalten nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Beratenen Auskunft und nur über vereinbarte Inhalte. Diese Vertraulichkeit bezieht sich auf alle Angebote der ptb.
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Kann ich die Beratung unter Wahrung meiner Anonymität in Anspruch nehmen?
Die Angabe persönlicher Daten ist freiwillig. Die Durchführung einer Beratung ist nicht an diese Angaben gebunden. Beratung setzt Vertrauen voraus. Dieses Vertrauen möchten die BeraterInnen der ptb auch den Ratsuchenden entgegenbringen.
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Können sich später Nachteile durch die Beratung für mich ergeben z. B. bei einer Verbeamtung?
Nein, da wir keine Psychotherapie leisten. Es werden von der ptb keine Daten an andere Institutionen innerhalb oder außerhalb der Universität und Hochschulen weitergegeben. Bei der amtsärztlichen Untersuchung, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder der Approbation muss Beratung auch nicht angegeben werden.
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Stellt die ptb Bescheinigungen/Gutachten aus?
Nach vorangegangener Beratung kann in bestimmten Fällen ein Bescheinigung ausgestellt werden. Die ptb stellt jedoch keine Bescheinigungen für vor dem Beginn der Beratung liegende Zeiträume aus.
Weiter ist in vielen Prüfungsordnungen festgehalten, dass bei Versäumnis oder Rücktritt von einer Prüfungsleistung im im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Dieses bekommen Sie ausschließlich bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin bzw. einem Sie behandelnden Facharzt oder einer Fachärztin.