Die Aufgabe, sich selbst einen Platz für eine durch private oder gesetzliche Krankenkassen finanzierte Psychotherapie zu organisieren ist nicht einfach. Leider kann es dabei zu erheblichen Wartezeiten kommen. Einige Tipps und ein Verständnis davon, wie die Zugangswege sind, können helfen, die Suche schneller zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende bietet zwar Beratungen, aber keine ausführliche ambulante Psychotherapie an. Dabei liegen die Unterschiede zwischen Beratung und Therapie vor allem in der Quantität und der Frequenz der angebotenen Termine.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Einrichtungen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychiatrische Krankenhäuser etc.). Telefonnummern dazu finden Sie unter Notfallnummern. Auch die Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende kann Ihnen kurzfristig Unterstützung anbieten.
Zu wem kann ich überhaupt gehen, wenn ich eine Psychotherapie machen möchte?
- Psychotherapie findet zumeist im ambulanten Rahmen statt, manchmal ist ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Klinik notwendig oder zumindest hilfreich. In diesem Text geht es ausschließlich um ambulante Psychotherapie für Erwachsene.
- Ambulante Psychotherapie für Erwachsene, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, wird von Psychologinnen und Psychologen mit Zusatzausbildung („Psychologische Psychotherapeuten“ und „–therapeutinnen“) oder Ärzten und Ärztinnen mit Zusatzausbildung („Ärztliche Psychotherapeutinnen“ und „–therapeuten“) angeboten. Beide Berufsgruppen haben einen Fachkundenachweis erbracht und haben die Approbation (staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilberufen) erlangt. Zusätzlich haben sie einen Kassensitz, d.h. sie dürfen ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für diese Kolleginnen und Kollegen gibt es eine hohe Sicherheit, dass sie etwas von ihrem Beruf verstehen.
- Daneben gibt es viele andere Menschen (z. B. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker), die Psychotherapie anbieten. Sicherlich sind da ebenfalls Menschen dabei, die eine sehr gute Arbeit leisten, aber es besteht eben nicht die gleiche Sicherheit wie bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten, dass das so ist. Außerdem werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
- Psychiaterinnen und Psychiater bieten zumeist nur eine kurze begleitende Psychotherapie zu einer medikamentösen Therapie an. Auch Ärztliche Psychotherapeutinnen und –therapeuten dürfen zusätzlich zur Psychotherapie Medikamente zur Behandlung psychischer Erkrankungen verschreiben, Psychologische Psychotherapeutinnen und –therapeuten dürfen dies nicht, können diesbezüglich aber mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.
Gibt es Unterschiede bei der Übernahme der Kosten für die Psychotherapie je nachdem ob ich privat oder gesetzlich versichert bin?
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind, brauchen Sie in der Regel eine approbierte Therapeutin/einen approbierten Therapeuten (s. o.) mit Kassenzulassung.
- Nur ausnahmsweise kann eine Therapie auch im sog. Erstattungsverfahren durch gesetzliche Kassen finanziert werden. Sie müssen dann eine approbierte Therapeutin/einen approbierten Therapeuten suchen, die/der aber eben keine Kassenzulassung hat und nachweisen, dass es nicht möglich ist, bei einem Therapeuten/einer Therapeutin mit Kassenzulassung in adäquater Zeit einen Platz zu erhalten (Therapieplatzsuche und angegebene Wartezeiten protokollieren!).
- Wenn Sie einen Therapieplatz bei einer approbierten, niedergelassenen Therapeutin oder einem solchen Therapeuten gefunden haben und die Notwendigkeit einer Therapie festgestellt wurde, wird Ihre gesetzliche Krankenkasse die Therapie in aller Regel finanzieren.
- Wie private Krankenkassen eine Psychotherapie bezahlen hängt von der individuellen Ausgestaltung des Vertrages ab und muss dort nachgelesen werden.
- Es ist theoretisch möglich eine Therapie aus eigener Tasche zu bezahlen, allerdings liegt der Kassensatz derzeit bei ca. 100,- Euro/50 Minuten Therapie (Stand: 2019, der Satz für Selbstzahler ist Verhandlungssache, liegt aber häufig höher), was für die meisten Studierenden bei einer Behandlung z. B. über 60 Sitzungen (Langzeittherapie) unerschwinglich sein dürfte.
Welche Therapieverfahren werden von den Krankenkassen bezahlt?
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für drei verschiedene Therapieformen: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie. Neben Einzeltherapien (Standardfall) werden auch Gruppentherapien sowie Kombinationen aus Einzel- und Gruppentherapie angeboten und von den Krankenkassen übernommen. Erklärungen zu diesen Therapieformen finden sich z. B. im Internet auf der Seite der FU-Berlin unter www.psychotherapiesuche.de oder bei Wikipedia. Andere Therapieformen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
- Eine Sonderstellung hat die Systemische Therapie. Zu ihr gibt es den Beschluss des entsprechenden Gremiums (des Gemeinsamen Bundesausschusses) vom November 2018, dass die Systemische Therapie für Erwachsene Kassenleistung werden soll. Bis es tatsächlich so weit ist, müssen aber noch etliche Dinge geregelt werden, so dass es derzeit noch nicht absehbar ist, wann die Krankenkassen eine Systemische Therapie regulär bezahlen werden.
- Die Kosten für die „psychotherapeutischen Sprechstunden“ (s.u., Vorspräche, max. 6 Sitzungen à 25 Minuten) und die „probatorischen Sitzungen“ (Abklärung des Behandlungsbedarfs, 2 – 4 Sitzungen à 50 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen automatisch übernommen, wenn Sie zu einer approbierten Kollegin mit Kassensitz oder einem solchen Kollegen gehen, und zwar für jeden wieder neu.
Wie komme ich an eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten
- Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig.
- Wenn Sie eine Psychotherapie suchen, müssen Sie dies selbst erledigen – die ptb kann Sie hierbei unterstützen, gibt jedoch keine Empfehlungen für eine konkrete Therapeutin oder einen konkreten Therapeuten.
- Unterstützen kann sie auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: bundeseinheitliche Telefonnummer 116 117, 24h an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Insbesondere ist sie verpflichtet, Ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb von 4 Wochen vermitteln. Auch eine psychotherapeutische Akutbehandlung wird von der Terminservicestelle (innerhalb von 2 Wochen) vermittelt. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine wohnortnahe Vermittlung.
- Seit dem 01.04.2018 ist vor dem Beginn der Psychotherapie in aller Regel die Nutzung einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend. Nur wenn eine Patientin oder ein Patient wegen einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung war, kann auf eine psychotherapeutische Sprechstunde verzichtet werden.
- Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Feststellung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob weitere fachliche Hilfe notwendig ist und welche das sein könnte (z. B. eine Psychotherapie, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, eine stationäre Behandlung oder eine fachärztliche Abklärung, z. B. durch einen Psychiater). Auch soll entschieden werden, ob eine weitere Behandlung zeitnah erforderlich ist oder nicht. Sollte die Behandlung für zeitnah notwendig gehalten werden, erhalten sie einen „Dringlichkeitscode“. Eine vorläufige Diagnose wird ebenfalls vermerkt. Dies alles wird auf einem speziellen Formular festgehalten, was Sie im Anschluss erhalten. Die sich eventuell anschließende Psychotherapie muss nicht unbedingt bei der Person erfolgen, die die psychotherapeutische Sprechstunde durchführt. Es kann z. B. sein, dass die Therapeutin oder der Therapeut keine Kapazitäten hat. Dann muss erneut eine Therapeutin oder ein Therapeut gesucht werden.
- Die psychotherapeutische Sprechstunde wird Ihnen entweder durch die Terminservicestelle (s. o.) vermittelt oder Sie wird Ihnen direkt von den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeboten.
- Sie können an verschiedenen Stellen Listen mit Therapeutinnen und Therapeuten erhalten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, z. B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Tel.: 0511-380-03, info@kvn.de), die Ihnen eine solche Liste zuschickt, im Internet unter: arztauskunft-niedersachsen.de (unter Fachgebiet eingeben: Psychotherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie), psych-info.de (hier können über die „Erweiterte Suche“ auch Therapeutinnen und Therapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen gesucht werden), psychotherapiesuche.de oder bei Ihrer Krankenkasse.
- Wenn Sie die Liste vor sich haben, werden Sie vermutlich etliche Telefonate führen müssen. Versuchen Sie die Therapeutin/den Therapeuten persönlich ans Telefon zu bekommen – eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen reicht sehr oft nicht aus! Dazu sollten Sie während der telefonischen Sprechzeiten anrufen. Seit dem 01.04.2017 sind Therapeuten verpflichtet, 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar zu sein. Die telefonischen Sprechzeiten können entweder direkt beim Psychotherapeuten selbst (Internetauftritt oder Telefonansage) oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in Erfahrung gebracht werden.
- Wenn Sie schließlich mit dem Therapeuten/der Therapeutin sprechen:
1. Machen Sie klar, dass Sie etwas verändern wollen und dass Sie einen Leidensdruck haben. Eher schlecht wäre es, etwas zu sagen wie: „mein Partner/Vater/Nachbar o. Ä. meint, dass ich mich mal bei Ihnen melden sollte, ich weiß eigentlich gar nicht warum“.
2. Wenn Sie von irgendwoher eine Empfehlung bekommen haben oder in Beratung sind, können Sie das zusätzlich anführen - aber erst an zweiter Stelle!
3. Wenn Sie auch vormittags Zeit haben, die Therapiesitzungen wahrzunehmen, dann geben Sie dies an. Vormittagstermine stehen oftmals eher zur Verfügung. In diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, zu erwähnen, dass Sie Studentin oder Student sind. Einige Kolleginnen und Kollegen arbeiten besonders gerne mit Studierenden. - Sie werden dann im Prinzip eine von drei Antworten erhalten:
1. „Leider habe ich momentan keine freien Plätze und meine Warteliste ist geschlossen“ – Damit hat sich das Telefonat für Sie fast erledigt. Eventuell gibt Ihnen der Therapeut/die Therapeutin eine Zeit an, wann vielleicht ein Therapieplatz frei ist und Sie wieder anrufen können, dann sollten Sie sich das notieren. Sinnvoll kann es sein, hier nachzufragen, ob Ihr Gegenüber Ihnen einen anderen Therapeuten/eine andere Therapeutin nennen kann, der/die vielleicht für Sie in Frage kommt.
2. „Ich habe gerade einen freien Termin – kommen Sie doch am XX.XX. um Y Uhr vorbei“ – Diese Antwort ist eher selten, Sie haben Glück und sollten den angebotenen Termin wahrnehmen. Wenn eine Therapeutin/ein Therapeut Ihnen direkt einen Termin anbietet, heißt das nicht, dass sie/er schlecht ist und deshalb wenig Patienten hat! Allerdings kann es sein, dass es sich bei dem sofortigen Termin zunächst einmal „nur“ um eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ handelt und Sie auf den Beginn der Therapie (Akutbehandlung oder Probatorik) dann doch wieder warten müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der entsprechende Therapeut nach diesem Gespräch nicht selbst behandelt sondern weiterverweist. Trotzdem: den Termin sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
3. „Im Moment habe ich keinen Termin frei, aber ich kann Sie auf die Warteliste setzen“ – In diesem Fall sollten Sie nachfragen, wie lang die Wartezeit in etwa sein wird. Ist sie länger als ein Jahr, ist es wenig sinnvoll, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Ist sie kürzer als ein Jahr, sollten Sie sich auf die Warteliste setzen lassen und sich notieren, wie lang die Wartezeit ist. Es empfiehlt sich, sich wieder zu melden, nachdem etwa 2/3 der Wartezeit vergangen sind, um zu sagen, dass Sie noch an einem Therapieplatz interessiert sind. Fragen Sie aber in jedem Fall nach, ob es möglich ist, bereits vor Ablauf der eigentlichen Wartezeit schon ein oder mehrere Vorgespräche (probatorische Sitzungen, s. u.) zu erhalten. Sie können dann schon in diesen Gesprächen entscheiden, ob Sie auch eine längere Wartezeit in Kauf nehmen wollen, weil Ihnen dieser Therapeut/diese Therapeutin als genau der/die Richtige für Sie erscheint. - Lassen Sie sich auf jeden Fall auf mehrere Wartelisten setzen, damit Sie zunächst zu der Person gehen können, die am ehesten Zeit hat. Wenn das dann nicht der/die Richtige (s. u.) war, können Sie die Nächste/den Nächsten nehmen. Da viele Leute so vorgehen, kann es passieren, dass sich eine angekündigte Wartezeit deutlich reduziert.
- Sollten Sie auf diesem Wege keinen Erfolg haben oder die Wartezeiten inakzeptabel lang sein, können Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 einen zeitnahen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (Vorgespräch) bekommen. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass dieser Therapeut sie dann auch weiter behandeln wird. Zudem haben sie keinen Einfluss auf die Wahl des Therapeuten. Nach dem Vorgespräch können Sie sich über dieselbe Telefonnummer eine Akutbehandlung mit dem Umfang von 12 Sitzungen vermitteln lassen, die bei Bedarf im weiteren Verlauf in eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Verhaltenstherapie: bis zu 60 Sitzungen, Analytische Psychotherapie: bis zu 160 Sitzungen) umgewandelt werden kann.
Wie lange dauert es, bis ich einen Therapieplatz erhalte?
- Dies kann einige Wochen bis Monate dauern. Laut einer Untersuchung vom Oktober 2011 der AOK Rheinland/Hamburg dauert es im Schnitt 94 Tage, bis eine gesetzlich Versicherte/ein gesetzlich Versicherter einen Therapieplatz erhält, bei privat Versicherten 88 Tage. Diese Wartezeit hat sich leider aktuell auf eher 6 Monate verlängert.
- Allerdings gibt es immer wieder Ausnahmen. Dabei spielt sicherlich auch ein wenig Glück eine Rolle. Aber auch die Bereitschaft viele Telefonate zu führen, erhöht die Wahrscheinlichkeit schneller einen Therapieplatz zu erhalten drastisch. Wer sich engagiert schafft es oft schneller!
Woher weiß ich, ob die Therapeutin/der Therapeut für mich der bzw. die Richtige ist?
- Bevor Sie die Suche starten, empfiehlt es sich zunächst einmal, sich darüber im Klaren zu sein, was Sie genau für eine Therapie suchen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finanzieren drei Arten von Psychotherapie (zur Systemischen Therapie s. Abschnitt: „Welche Therapieverfahren werden von den Krankenkassen bezahlt?“):
1. die analytische Psychotherapie,
2. die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die
3. Verhaltenstherapie. - Erklärungen zu diesen Therapieformen finden sich z. B. auch im Internet auf der Seite der FU-Berlin unter www.psychotherapiesuche.de oder bei Wikipedia.
- Außerdem wissen Sie vielleicht, ob Sie lieber zu einem Mann oder einer Frau gehen möchten, vielleicht ist Ihnen das aber auch egal.
- Wichtig ist, dass Sie persönlich schließlich mit dem Therapeuten oder der Therapeutin zusammen arbeiten können. Dazu ist ein gewisses Maß an Vertrauen und das Gefühl des Aufgehobenseins nötig. Da dieses Vertrauen eine sehr subjektive Angelegenheit ist, sind Empfehlungen für eine bestimmten Kollegin oder einen bestimmten Kollegen oft wenig hilfreich: Selbst wenn ein guter Freund seinen Therapeuten super findet, heißt das nicht, dass Ihnen das genauso gehen wird.
- Möglicherweise kommt das Vertrauen nicht beim ersten Gespräch wie von alleine auf, manchmal muss man es sich erst erarbeiten, manchmal entsteht es aber auch gar nicht. Ihre Bereitschaft, über Ihre Probleme offen zu berichten, trägt natürlich zum Entstehen eines guten Arbeitsbündnisses bei.
- Gesetzliche Krankenkassen bezahlen bis zu 6 psychotherapeutische Sprechstunden (à 25 Minuten) und 2 bis 4 sogenannte „probatorische Sitzungen“ (à 50 Minuten) pro Therapeutin/Therapeuten, bevor die Therapie beantragt wird. Während dieser Sitzungen können Sie und Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut daran arbeiten, eine vertrauensvolle Beziehung entstehen zu lassen. Die Therapeutin/der Therapeut wird währenddessen Informationen sammeln, um die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse später gut begründen zu können. Nicht alle Therapeutinnen und Therapeuten schöpfen ihr Kontingent an psychotherapeutische Sprechstunden probatorischen Sitzungen aus – fragen Sie diesbezüglich nach.
- Während der probatorischen Sitzungen müssen Sie einen Konsiliarbericht eines Arztes oder einer Ärztin einholen, der/die z. B. erklärt, dass einer Therapie aus medizinischer Sicht nichts im Wege steht. Ihre Therapeutin/ihr Therapeut wird Ihnen dazu ein Formular geben. Nach den probatorischen Sitzungen müssen Sie einen Antrag an die Krankenkasse stellen – Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut hat auch dafür ein Formblatt für Sie. Wenn die Kasse diesen Antrag genehmigt (was zumeist der Fall ist), steht der Durchführung der Therapie nichts mehr im Wege.
- In Notfällen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Einrichtungen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychiatrische Krankenhäuser etc.). Telefonnummern dazu finden Sie unter Notfallnummern.
- Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema oder Feedback zu diesem Text haben, können Sie sich gerne an uns wenden z. B. über eine Mail an info@ptb.uni-hannover.de.